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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung und Anerkennung


Unser Angebot richtet sich derzeit ausschließlich an Kunden, die Ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Österreich haben. Wir liefern nur an österreichische Lieferadressen. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Der Kunde anerkennt diese AGB und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Bestellung vornimmt.


2. Vertragsabschluss


Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung (auf elektronischem Weg) unsererseits. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind sämtliche Angebote freibleibend. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende an eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes gebunden.


3. Preis


Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten ändern aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.


4. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen


Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Wir behalten uns das Recht vor, die Hälfte der Auftragssumme nach Erhalt der Auftragsbestätigung und den Rest bei Lieferung anzufordern. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.


5. Vertragsrücktritt, Rücktrittsrecht, Widerruf


Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungs-verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.


Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz); Widerrufsbelehrung


Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches so kann er vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurücktreten, wobei Samstage, Sonn- u. Feiertage mitzählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. Kein Rücktrittsrecht besteht bei maßgefertigten oder nach besonderen Kundenspezifikationen gefertigte Waren, speziell bei auf Kundenwunsch bedruckte Waren.


Ein berechtigter Widerruf ist schriftlich (per Post, Fax oder Email) zu richten an:


HOLZBAUER`S mattenwelt

Inh. Josef Holzbauer

Margaretenstraße 24

2560 Berndorf

Email: office@mattenwelt.at

Fax: 02742/222333/9091


Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Die Rücksendung der Ware hat an obige Adresse unverzüglich zu erfolgen, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.


Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er insoweit Wertersatz leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.


6. Mahn- und Inkassospesen


Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.


7. Lieferung, Transport, Annahmeverzug


Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.


8. Lieferfrist


Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Eine Lieferfrist verlängert sich aufgrund von Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und sind von uns nicht zu vertreten. Ebenso bei Lieferverzögerungen verursacht durch Verschulden unserer Vorlieferanten oder Subunternehmen durch unterbliebene Lieferung z. B. bei Maschinenschäden, Streiks, Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung und höhere Gewalt etc. haben wir nicht zu vertreten. Schadenersatzansprüche an uns sind ausgeschlossen, wir treten jedoch eventuelle Ersatzansprüche an unsere Vorlieferanten dem Auftraggeber ab.


9. Erfüllungsort


Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.


10. Geringfügige Leistungsänderungen, Gewährleistungsansprüche


Maß- und Farbabweichungen sind sachbedingt unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Offensichtliche Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware beanstandet werden. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Struktur, etc.). So nichts anderes vereinbart, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.


11. Schadenersatz


Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprächen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.


12. Produkthaftung


Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


13. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung


Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreis-Forderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.


14. Forderungsabtretungen


Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.


15. Zurückbehaltung


Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.


16. Rechtswahl, Gerichtsstand


Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.


17. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht


Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.


Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.


Von uns erstellte Pläne, Skizzen oder sonstige Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Designs, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.


Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass von Ihm beigestellte Entwürfe, Skizzen, Muster, Designs, Logos, Marken, Abbildungen etc. verwendet werden dürfen und hierfür allenfalls die erforderliche Zustimmung Dritter vorliegt.


Ebenso gilt als vereinbart, dass von uns für den Autraggeber erstellte Entwürfe, Designs, Logos, Matten, Marken usw. in Prospekten, Anzeigen, im Internet usw. veröffentlicht werden dürfen. Einer Veröffentlichung kann auf Wunsch jederzeit widersprochen werden. Der Auftraggeber versichert, uns aufgrund der o.a. Verwendungen uns keinesfalls urheberrechtlich zu belangen und uns gegenüber Geltendmachung von Verletzungen Dritter schad- und klaglos zu halten. Der Kunde verpflichtet sich grundsätzlich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Schutzrechte Dritter (z.B. Kennzeichenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeits- oder Namensrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde wird HOLZBAUER`S mattenwelt (Inh. Josef Holzbauer) von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde erstattet HOLZBAUER`S mattenwelt (Inh. Josef Holzbauer) alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden.


Aufträge mit pornografischen Inhalten oder wider den guten Sitten werden von uns nicht ausgeführt.